Die Wohnungsbaugenossenschaft Bauverein Giesing eG ist eine eingetragene Genossenschaft
Ziel dieser Genossenschaft ist, Wohnraum zu günstigen Preisen zur Verfügung zu stellen.
Unser Unternehmensmotto lautet: „Gut und Sicher wohnen“.
Die Rechtsform der Genossenschaft hat Ähnlichkeiten mit einem Verein und der Rechtsform einer Aktiengesellschaft.
Die Genossenschaftsmitglieder sind durch die Zeichnung von Anteilen Miteigentümer an dem Genossenschaftsvermögen. Sie erhalten eine jährliche Dividende pro Anteil aus dem erwirtschafteten Gewinn. Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft erhalten sie die gezeichneten Anteile zurück.
Im Unterschied zum Verein sind hier durch den Erwerb der Mitgliedschaft Eigentumsverhältnisse und Stimmrechte ähnlich wie in der Aktiengesellschaft entstanden.
Im Unterschied zur Aktiengesellschaft spielt die Anzahl der gezeichneten Anteile bei der Ausübung des Stimmrechts keine Rolle. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe des eingebrachten Kapitals.
Für die Genossenschaften gelten neben allen anderen Gesetzen primär das Genossenschaftsgesetz und die Satzung der Genossenschaft.
Die Organe der Genossenschaft sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Bei der Wohnungsbaugenossenschaft sind die Mitglieder in aller Regel auch Mieter als Wohnungsnutzer.
Mangels eines eigenen Gesetzes zur Nutzung von Genossenschaftswohnungen lehnt sich die Genossenschaft in Bezug auf die Wohnungsnutzung an das aktuelle Mietrecht an.
Die genossenschaftliche Wohnungsnutzung beruht auf einem Vertrag, in dem der Verzicht auf die Wohnungskündigung seitens der Genossenschaft verbrieft wird. Eine Kündigung seitens der Genossenschaft kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen.
Die Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht über die wirtschaftliche Ausrichtung und Zielsetzung der Genossenschaft.



